Verkauf ererbter Grundstücke

Auch wer mehrere Immobilien erbt und sie wenig später privat verkauft, kann nach einem Urteil des Finanzgerichts Berlin weder zur Einkommens- noch zur Gewerbesteuer herangezogen werden.

Dies gilt selbst dann, wenn der Erblasser die Immobilien selbst erst kurz vorher gekauft und die Möglichkeiten steuerfreier Immobiliengeschäfte mit anderen Objekten bereits ausgeschöpft hatte (Drei-Objekte-Grenze).

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gegen entsprechende Steuerbescheide sollte daher bis zur Entscheidung des Bundesfinanzhofs Einspruch eingelegt werden.

Urteil des FG Berlin vom 29.07.1997; 5354/96

 

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