Vererblichkeit eines nicht geltend gemachten Verlustabzugs

Der I. Senat des Bundesfinanzhofs bestätigte seine Rechtsauffassung, wonach der Erbe einen vom Erblasser nicht ausgenutzten Verlustabzug gem. § 10d EStG bei seiner eigenen Veranlagung zur Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer geltend machen kann. "br />
Urteil des BFH vom 22.10.2003
I ER -S- 1/03 (XI R 54/99)
Pressemitteilung des BFH

Urteil des BFH vom 22.10.2003

 

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