Schenkungssteuer bei Widerruf der Schenkung
Eine vermögende Frau schenkte ihrer Nichte zwei Eigentumswohnungen. Als die anfallende Schenkungssteuer den vom Notar vor dem Vertragsschluss geschätzten Betrag um ein Vielfaches überschritt, kamen beide überein, die Schenkungen wieder rückgängig zu machen.Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschied, dass in einem derartigen Fall der Steuerpflichtige die bereits gezahlte Schenkungssteuer zurückfordern kann.
Urteil des FG Rheinland-Pfalz; Az. 4 K 2805/99
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