Erhaltenes Pflegegeld kein der Einkommenssteuer unterliegendes Einkommen

Gibt ein Pflegebedürftiger das Pflegegeld aus der Pflegeversicherung an seine Pflegeperson weiter, so sind die Einnahmen für diese zumindest dann nicht einkommenssteuerpflichtig, wenn die Pflegeleistung von Angehörigen oder Personen erbracht wird, die damit eine sogenannte sittliche Pflicht erfüllen.

Mitteilung des Bundesfinanzministeriums

Bundesgesetzblatt I, 1995, 251

 

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