Freundin als Haushaltshilfe

Alleinstehende können die Kosten für ein "hauswirtschaftliches Beschäftigungsverhältnis" von der Steuer absetzen, wenn ihr Kind behindert oder noch nicht zehn Jahre alt ist. Der Anerkennung der Kosten als Sonderausgaben steh

Wirtschaftswoche 41/1999, Seite 291

 

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