Fahrten zu Eltern absetzbar
Nur wer seine nahen Angehörigen mehrmals wöchentlich z.B. in einem Pflegeheim besucht, kann nach einem Urteil des Finanzgerichts Saarland die Fahrtkosten als außergewöhnliche Belastung absetzen. Ein einmaliger Besuch pro Woche reicht hierzu nicht aus.Urteil des FG Saarland
1 K 228/97
Wirtschaftswoche Heft 18/98, Seite 161
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