Einkünfte aus Erstellung eines Software-Lernprogramms sind keine Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb

Die selbständige Tätigkeit eines Steuerpflichtigen, der eigene Gedanken in Form eines Software-Lernprogramms verfasst, ist eine schriftstellerische Tätigkeit, sofern das Lernprogramm für die Öffentlichkeit bestimmt ist. Dies ist dann der Fall, wenn das Programm einem aus der Sicht des Verfassers zahlenmäßig nicht bestimmbaren Personenkreis verfügbar gemacht werden soll.

Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs handelt es sich bei einer derartigen Tätigkeit nicht um Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb.

Urteil des BFH vom 10.09.1998; IV R 16/97

 

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