Berücksichtigung des Disagios als Vorkosten
Der Abzug von AufwendungenMaßgeblicher Zeitpunkt ist der Bezug der Wohnung. Wohnt der Erwerber bereits vor der Anschaffung als Mieter in der Wohnung, beginnt die erstmalige Nutzung im Sinne des § 10e Absatz
Urteil des BFH vom 28.05.1998; X R 21/95
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