Informationsrecht von Aktionären über Unternehmenskäufe

Soll in der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft über einen Unternehmenskauf entschieden werden, haben die Aktionäre einen Anspruch auf Vorlage entsprechender Unterlagen in deutscher Sprache. Sie müssen sich daher nicht mit den Originalverträgen in englischer Sprache begnügen. Ein gleichwohl ergangener Beschluss zur Zustimmung des Unternehmenskaufs ist demnach anfechtbar.

Urteil des LG München; Az.: 5 HK O 23950/00

 

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