Gewerbsmässiger Wertpapierhandel

Wertpapiergeschäfte - selbst in grösserem Umfang - stellen im allgemeinen eine private Vermögensverwaltung dar. Eine gewerbliche Betätigung setzt voraus, dass sich der Steuerpflichtige wie ein Händler (eigene Büroorganisation, spezielle Branchenkenntnisse, geschäftliche Verbindungen) verhält.

Urteil des BFH vom 29.10.1998
XI R 80/97

NJW 1999, 1207

 

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