Offentsichtlicher Vorschaden

Ein gewerblicher Gebrauchtwagenhändler ist nicht verpflichtet, von ihm angebotene Fahrzeuge generell zu überprüfen. Liegen jedoch augenscheinliche Anhaltspunkte - hier eine unsaubere Schweißnaht - vor, die beim Öffnen der Motorhaube zumindest für einen Fachmann ohne weiteres erkennbar ist - muß der Händler weitergehende Untersuchungen anstellen und den Käufer auf den Verdacht eines Vorschadens hinweisen.

Tut er das nicht, kann der Käufer den Kauf rückgängig machen oder Schadensersatz verlangen.

OLG Düsseldorf vom 31.05.1996; Az.: 22 U 269/95

 

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