Aufklärungspflicht des Käufers vor Verkauf einer Selbstbau-Heizungsanlage

Der Verkäufer einer Heizungsanlage als Selbstbausatz an einen technischen Laien ist verpflichtet, seinen Kunden auf die bei der Montage auftretenden technischen Probleme und den damit verbundenen erheblichen Zeitbedarf hinzuweisen. Dies gilt insbesondere dann, wenn sich der Kunde bei einem Messebesuch zunächst allgemein über Heizungsanlagen informieren wollte und er dann vom Verkäufer auf die Möglichkeit des Selbsteinbaus der Heizung hingewiesen wurde.
Das Oberlandesgericht Nürnberg stellte in seinem Urteil klar, dass sich der Erwerber einer derartigen Heizungsanlage erst theoretisch in die Materie einarbeiten müsse, bis er die äußerst komplizierten, komplikationsträchtigen und spezielle Werkzeuge erfordernden Arbeiten angehen kann. Zudem handelte es sich hier um eine besonders komplizierte und große Anlage, mit der drei Geschosse mit ca. 290 qm Fußbodenheizung beheizt werden sollten.
Scheitert der Einbau der erworbenen Heizungsanlage, kann der Käufer die Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen.

Urteil des OLG Nürnberg vom 18.05.2001; Az.: 6 U 4404/00

 

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