Darlehen für Teilnahme an dubiosem „Schenkkreis“

Dass Gewinnspiele, die auf dem so genannten Schneeballsystem beruhen, sittenwidrig sind, dürfte angesichts zahlreicher Berichte in den Medien mittlerweile jedem bekannt sein. Nicht nur die Teilnahmevereinbarung als solche, sondern auch alle damit in Verbindung stehenden Verträge sind

nichtig. Wer wissentlich einem anderen ein Darlehen zur Teilnahme an einem auf diesem Prinzip beruhenden so genannten Schenkkreis gewährt, kann den Darlehensbetrag nicht zurückfordern.

Urteil des LG München I vom 22.03.2007
10 O 25455/05
LG München online

 

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