Warnpflicht des Fahrzeugherstellers / Produkthaftung

Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes Frankfurt kann sich ein Fahrzeughersteller gegenüber dem Endabnehmer schadenersatzpflichtig machen, wenn er seinen Warn- und Hinweispflichten nicht nachgekommen ist. Wenn von einem Produkt aufgrund eines Herstellungsfehlers eine Gefahr ausgeht, muß der Hersteller dafür sorgen, daß die Benutzer auf deutliche Weise gewarnt werden. Er darf sich nicht einfach auf seine Händler verlassen.

Oberlandesgericht Frankfurt (v. 24.10.1995) AZ: 22 U 100/94

 

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