Schadensersatzklage gegen Amalgamhersteller

Ein Kausalzusammenhang von Amalgam und Multipler Sklerose ist nach derzeitigem wissenschaftlichen Stand nicht erwiesen. Ein Schadensersatzanspruch gegenüber dem Hersteller des umstrittenen Füllmaterials lässt sich nicht auf die bloße Vermutung stützen, die Krankheit sei auf eine von den Zahnfüllungen herrührende chronische Quecksilbervergiftung zurückzuführen. Nach einem vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main eingeholten Gutachten ist ein Zusammenhang zwischen Multipler Sklerose und Quecksilberfreisetzung aus Amalgam sogar eher als unwahrscheinlich anzusehen

Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 10.04.2003

 

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