Sachmängel bei Oldtimer
Soll für den Verkäufer erkennbar ein Oldtimer auch im Straßenverkehr eingesetzt werden, stellen Rostungen, die zu Sicherheitsproblemen führen können, ungeachtet des Fahrzeugalters grundsätzlich einen Sachmangel dar, der zur Wandelung des Kaufvertrages oder zur Minderung des Kaufpreises führt. Die Bezeichnung des Oldtimers im KaufvertragOLG Köln vom 26.05.1997; Az.: 7 U 185/96
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