Produkthaftungsgesetz und fehlerhafte Mineralwasserflaschen
Was leider jedem Verbraucher passieren kann, beschäftigte kürzlich den BGH. Eine Mineralwasserflasche war explodiert und hatte bei einem 9-jährigen Mädchen schwerste Augenverletzungen verursacht.Der BGH bejahte die Haftung des Mineralwasserproduzenten aufgrund des sogenannten Produkthaftungsgesetzes. Wer Mineralwasser in Verkehr bringt, müsse dafür sorgen, dass die Sprudelwasserflasche keine Beschädigungen, also auch keine Haar- oder Mikrorisse aufweise, die zu einer Explosion der Flasche führen können. Der Hersteller des Mineralswassers muss geeignete technische Vorkehrungen treffen, um solche Fehler zu vermeiden.
Nach dieser Entscheidung hat der Sprudelhersteller den entstandenen Schaden zu ersetzen.
Urteil des BGH vom 09.05.1995
VI ZR 158/94
DB 1995, 1504
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