Kauf von Handys mit Netzkarten-Vertrag gilt als verbundenes Geschäft

Wird beim Kauf eines Handys auch gleich ein Netzkarten-Vertrag abgeschlossen, hat man ein verbundenes Geschäft abgeschlossen. Wenn der Käufer wegen eines Gerätemangels den Kaufvertrag rückgängig macht, wird auch der Netzkarten-Vertrag hinfällig.

Amtsgericht Staufen AZ:2C 193/98 (noch nicht rechtskräftig)

 

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