Kauf eines Gebrauchtwagens mit Lackschäden

Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes Düsseldorf kann der Käufer eines Gebrauchtwagens bei Lackschäden auch dann den Kaufpreis zurückverlangen, wenn der Verkäufer seinem Kunden eine kostenlose Nachlackierung des gesamten Fahrzeugs anbietet. Nach der Überzeugung des Gerichtes ist auch bei einer ordnungsgemäß ausgeübten Nachlackierung der Verkaufswert des Fahrzeugs erheblich niedriger geworden. Der jetzige Käufer muß bei einem späteren Verkauf erläutern, weshalb die Lackierung vorgenommen wurde. Potentielle Käufer können leicht abgeschreckt werden, weil sie dem Vorgänger nicht unbedingt glauben.

Oberlandesgericht Düsseldorf (v. 09.11.1995); Az.: 13 U 84/94

 

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