Kauf eines gebrauchten Taxis

Ein Autofahrer erwarb bei einem Gebrauchtwagenhändler einen Mercedes 200 TD für 29.000 DM. Die Frage des Käufers, ob das Fahrzeug als Taxi eingesetzt wurde, verneinte der Händler wahrheitswidrig. Da dieser auch keine genaueren Angaben zur Fahrleistung (Kilometerstand 130.000) machen konnte, wurde im Kaufvertrag "mehr als Tacho" eingetragen.

Später erfuhr der Käufer, daß der erworbene Wagen tatsächlich als Taxi lief. Die Laufleistung überstieg den Tachostand um mehr als 200.000 Kilometer.

Der geprellte Autofahrer verlangte die Rückabwicklung des Kaufvertrages. Seiner Klage gaben die Richter am OLG Düsseldorf auch statt. Die Richter wiesen darauf hin, daß der vorherige Einsatz eines Gebrauchtwagens als Taxi für den Käufer maßgebliche Bedeutung habe und dies zumindest auf ausdrückliches Befragen hin offengelegt werden müsse. Der Käufer erhielt den Kaufpreis zurück.

OLG Düsseldorf vom 13.07.1995; Az.: 13 U 60/94

 

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