Der zu laute Drucker
Drucker, Mangel, LautstärkeEin Unternehmen kaufte einen Spezialdrucker zu einem Gesamtpreis von über 16.000 DM. Nachdem das Gerät geliefert wurde meinte der Käufer, es sei viel zu laut und daher zum Arbeitseinsatz nicht geeignet. Er gab den Drucker zurück und verlangte die Erstattung des Kaufpreises.
Das Landgericht Stuttgart entschied den Rechtsstreit zugunsten des Druckerverkäufers. Nach entsprechender Begutachtung war nicht erkennbar, dass der fragliche Drucker wegen seiner erheblichen Geräusche von dem normalen Zustand derartiger Geräte abweicht. Auch hatte der Verkäufer weder im Prospekt noch in dem Kaufvertrag
Unerheblich war es für das Gericht
Urteil des LG Stuttgart vom 25.03.1997
3 KfH O 56/97 (nicht rechtskräftig)
CR 1997, 547
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