Gewährleistung: Verkäufer muss Gelegenheit zur Nachbesserung haben

Dem Käufer einer mangelhaften Sache steht grundsätzlich kein Schadensersatzanspruch zu, wenn er den Verkäufer nicht zur Nacherfüllung aufgefordert hat, den Mangel stattdessen selbst beseitigt und keine der Ausnahmen für die Entbehrlichkeit der Fristsetzung (insbesondere ernsthafte

und endgültige Verweigerung des Verkäufers) vorliegt.

Auch wenn der Verkäufer zweifelsfrei zur Nachbesserung verpflichtet gewesen wäre, besteht in diesen Fällen kein Anspruch des Käufers auf den Ersatz der vom Verkäufer ersparten Aufwendungen der Nacherfüllung. Ein Käufer, der das Nachbesserungsrecht des Verkäufers missachtet, bleibt somit in der Regel auf den Kosten einer voreiligen und eigenmächtigen Mängelbeseitigung sitzen.

Urteil des OLG Celle vom 10.02.2005
8 U 146/04
OLGR Celle 2005, 185

 

Urteil als PDF | Urteil versenden

 

Waren diese Informationen hilfreich?

 

Rechtsanwalt-Regionalportale

Rechtsanwalt Mannheim, Rechtsanwälte Berlin, Rechtsanwälte München, Rechtsanwalt Köln, Rechtsanwälte Düsseldorf, Rechtsanwalt Stuttgart, Rechtsanwälte Nürnberg, Rechtsanwalt Essen, Rechtsanwälte Hamburg, Rechtsanwalt Dortmund, Rechtsanwälte Frankfurt am Main, Rechtsanwalt Saarbrücken, Rechtsanwalt Hannover, Rechtsanwalt Bremen, Rechtsanwälte Dresden, Rechtsanwälte Leipzig, Rechtsanwälte Potsdam, Rechtsanwälte Wien, Rechtsanwälte Tirol, Rechtsanwälte Steiermark, Rechtsanwalt Oberösterreich, Rechtsanwälte Kärnten, Rechtsanwalt Vorarlberg, Rechtsanwälte Salzburg, Rechtsanwälte Niederösterreich, Rechtsanwalt Burgenland, Rechtsanwalt Sauerland, Rechtsanwälte Hunsrück, Rechtsanwalt Allgäu, Rechtsanwälte Eifel, Rechtsanwalt Kraichgau, Rechtsanwälte Niederrhein, Rechtsanwalt Oberschwaben, Rechtsanwälte Rheinhessen, Rechtsanwalt Siegerland, Rechtsanwälte Taunus, Rechtsanwalt Münsterland, Rechtsanwalt Liechtenstein, Rechtsanwälte Schweiz, Rechtsanwalt Italien, Rechtsanwälte Luxemburg, Rechtsanwälte Frankreich, Rechtsanwälte Spanien, Rechtsanwälte Mallorca

Aktuelle Rechtstipps