Keine Prüfungsgebühren für Rechtsreferendare

In einem Eilverfahren entschied das Verwaltungsgericht Karlsruhe, daß von Rechtsreferendaren, die ihren Vorbereitungsdienst im Rahmen eines Beamtenverhältnisses auf Widerruf ableisten, keine Prüfungsgebühr für das zweite juristische Staatsexamen verlangt werden kann. Damit folgte das Gericht der Argumentation mehrerer betroffener Rechtsreferendare, daß sie als Beamte auf Widerruf zur zweiten juristischen Staatsprüfung verpflichtet seien. Deshalb sei es unzulässig, ihnen für eine Amtspflicht eine Gebühr aufzuerlegen. Die Hauptsachenentscheidung des Gerichts in dieser Sache steht jedoch noch aus.

VG Karlsruhe; Az.: 7 K 3520/98

 

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