Internationales Abitur genügt nicht
Nach einer im Eilverfahren ergangenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Darmstadt berechtigt das Bestehen des Internationalen Abiturs nicht automatisch zum Studium an einer deutschen Hochschule. Die Antragstellerin, eine deutsche Schülerin, die ihre Hochschulzugangsberechtigung auf einer englischen Schule erworben hat, müsse daher zunächst eine Anerkennungsprüfung ablegen, bevor sie in Deutschland ein Studium aufnehmen darf. "br />Begründung: Es müsse und dürfe geprüft werden, ob der ausländische Bildungsnachweis mit dem deutschen Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife gleichwertig sei. Eine Benachteiligung deutscher Staatsangehöriger gegenüber Ausländern liegt nach Auffassung der Richter schon deshalb nicht vor, weil dieser Nachweis sowohl von deutschen als auch von Schülern anderer Staatsangehörigkeit verlangt werde.Verwaltungsgericht Darmstadt; Az.: 7 G 504/98
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