Pauschale Ablehnungsbegründung eines behinderten Kindes hinsichtlich Aufnahme in die Regelschule nicht ausreichend
Eltern behinderter KinderDiese Integrationsbemühungen erhalten nun durch eine Entscheidung des Bundes-verfassungsgerichts Rückendeckung. In diesem Verfahren wurde die Ablehnung des Schulträgers, ein körperbehindertes Mädchen in die Regelschule aufzunehmen, für unwirksam erklärt. Der Schulträger begründete seine Entscheidung damit, die Unterrichtung der behinderten Schülerin führe zu einer Überlastung der Lehrkräfte und damit zu einer Beeinträchtigung des Unterrichtes. Das Mädchen sollte an eine Sonderschule überwiesen werden.
Die Verfassungsrichter bejahten grundsätzlich einen vorrangigen Anspruch behinderter Kinder
Beschluß des BVerfG vom 30.07.1996
1 BvR 1308/96
JZ 1996, 1073
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