BAföG: Rechtzeitigkeit der Darlehensrückzahlung
Darlehen, die nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gewährt werden, sind erst dann verzinslich, wenn der Darlehensnehmer mit der Rückzahlung länger als 45 Tage in Verzug kommt.Wird das Darlehen
Urteil des BVerwG vom 24.06.1999; 3 C 22/98
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