Schulverweis nach üblem Streich mit Lehrerin kann rechtmäßig sein
Ein Sechstklässler einer niedersächsischen Schule leistete sich einen üblen Streich und flog deshalb von der Schule. Meldet sich ein Schüler - wie hier - unter dem Namen seiner Lehrerin in einem Single-Treff an und verbreitet Anzügliches über sie, so kann der Schüler nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover von der Schule verwiesen werden. Urteil des VG Hannover vom 31.05.2007 6 A 3372/06 Pressemitteilung des VG Hannover
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