Benachteiligung eines Realschülers wegen Unterrichtsausfalls
Wegen übermäßigen Unterrichtsausfalls von mehr als 18 Prozent kann einem Realschüler ein Anspruch auf Wiederholung der Abschlussprüfung im Fach Deutsch zustehen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Dresden, das in dem außergewöhnlich hohen Stundenausfall das Grundrecht
des Schülers auf Chancengleichheit gegenüber anderen Klassen bzw. Schulen verletzt sah. Urteil des VG Dresden vom 28.11.2006 5 K 1782/05 Pressemitteilung des VG Dresden
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