Versetzung eines Lehrers wegen Sektenzughörigkeit

Die Schulbehörde darf eine Realschulrektorin auf einen Referentenposten versetzen, wenn diese einer Sekte (hier „Zentrum des Lichts“) angehört. Lehrer, die sich aktiv für eine undemokratische Vereinigung engagieren, müssen - so die Begründung des Oberverwaltungsgerichts

Koblenz - von Schülern ferngehalten werden.

Beschluss des OVG Rheinland-Pfalz vom 25.02.2005
2 B 12250/05
Pressemitteilung des OVG Rheinland-Pfalz

 

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