Nichtanerkennung eines Abschlusses an Privatuni

Die Werbeaussage einer internationalen Wirtschaftsschule, wonach die von ihr angebotenen Studiengänge zu einem national und international bekannten Doppelabschluss zum „Internationalen Betriebswirt (IBS)” und „Bachelor of Arts (BA)” führen, kann von einem Studienteilnehmer

dahingehend verstanden werden, dass der Studienabschluss mit einem anerkannten akademischen Grad enden soll. Fehlt es an der staatlichen Anerkennung des Titels, ist der Absolvent zur nachträglichen Anfechtung der Studienverträge wegen arglistiger Täuschung berechtigt und kann nicht nur die gezahlten Studiengebühren, sondern auch Schadensersatz wegen Ausfalls von Verdienstmöglichkeiten verlangen.

Urteil des OLG Frankfurt vom 09.03.2005
2 U 99/04
Handelsblatt vom 15.06.2005

 

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