Schulverweis für rabiate Eltern

Werden Lehrer von aufgebrachten Schülereltern allzu heftig attackiert, ist die Schulleitung berechtigt, ein Hausverbot auszusprechen. Das Verwaltungsgericht Koblenz hielt es zum Schutz des Lehrers für notwendig und für die Eltern auch zumutbar, dass diese ihren Ärger künftig nur noch schriftlich

kundtun können.

Beschluss des VG Koblenz vom 07.03.2005
7 L 288/05.KO
Pressemitteilung des VG Koblenz

 

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