Studiengebühren für „ältere Semester“

Die Einführung von Studiengebühren beschäftigt derzeit Politik, Gerichte und Medien. Das Verfassungsgericht Rheinland-Pfalz hatte jedoch nicht über die allgemeine Einführung von Studiengebühren, sondern über den Kostenbeitrag studierender Senioren zu entscheiden.

Das Gericht hielt bei Studenten, die älter als 60 Jahre alt sind, eine Ausnahme von der allgemeinen Kostenfreiheit des Erststudiums für sachlich gerechtfertigt. Die Ausbildung junger Menschen liegt im Interesse des Allgemeinwohls. Die Fortbildung „älterer Semester“ ist hingegen deren Privatvergnügen, das sich die Universität mit einer Semestergebühr von 650 Euro vergüten lassen kann.

Beschluss des VerfG Rheinland-Pfalz vom 13.12.2004
B 16/04
Pressemitteilung des VerfG Rheinland-Pfalz

 

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