Wehrübung während Examensvorbereitung

Die Examensvorbereitung eines Jura-Studenten rechtfertigt ohne Hinzutreten weiterer besonderer Umstände keine Zurückstellung von einer fünftägigen Wehrübung, wenn die schriftlichen Arbeiten erst mehrere Monate nach Ableistung des Dienstes anstehen.

Beschluss des VG Weimar vom 10.09.1999
7 E 2859/99 We
Praktiker Report Heft 6/2000, Seite 69

NJW 2000, 1437

 

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