Wehrübung während Examensvorbereitung
Die Examensvorbereitung eines Jura-Studenten rechtfertigt ohne Hinzutreten weiterer besonderer Umstände keine Zurückstellung von einer fünftägigen Wehrübung, wenn die schriftlichen Arbeiten erst mehrere Monate nach Ableistung des Dienstes anstehen.Beschluss des VG Weimar vom 10.09.1999
7 E 2859/99 We
Praktiker Report Heft 6/2000, Seite 69
NJW 2000, 1437
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