Versicherungsschutz von Studenten an der Hochschule

Nach einem Urteil des Bundessozialgerichtes sind Studenten gesetzlich unfallversichert, wenn sie an Unterrichtsveranstaltungen teilnehmen oder wenn sie andere Hochschuleinrichtungen wie beispielsweise die Bibliothek zu Studienzwecken aufsuchen.

Bundessozialgericht (v. 04.07.1995); AZ: 2 RF 45/94

 

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