Studiengebühren für Langzeitstudierende rechtmäßig

Das Bundesverwaltungsgericht kam in mehreren Entscheidungen zu dem Ergebnis, dass die in Baden-Württemberg festgesetzten Studiengebühren für Langzeitstudierende verfassungsgemäß sind. Die Richter hielten die mit der gesetzlichen Regelung angestrebte Verkürzung der Studienzeiten und die Vermeidung von Langzeitstudien auf Kosten der Steuerzahler für legitim. Auch die Höhe der Studiengebühr in Höhe von 1.000 DM je Semester hielt das Gericht für angemessen.

Urteile des BVerwG vom 25.07.2001; Az.: 6 C 8 11/00 u.a.

 

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