Semestergebühr zulässig

Die Erhebung einer "Verwaltungsgebühr" in Höhe von 100 DM pro Semester ist nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin rechtens.

Die Richter vermochten darin keine "verkappte Studiengebühr" sehen und gingen angesichts der Höhe der Gebühr davon aus, daß Studierwillige durch diese nicht daran gehindert werden, eine Hochschulzugehörigkeit zu begründen oder fortzusetzen.

OVG Berlin; Az.: 8 B 161/96

 

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