Schulgeld absetzbar

Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs ist Schulgeld für eine allgemeinbildende Ergänzungsschule als Sonderabgabe abziehbar. Voraussetzung ist jedoch, dass die Ergänzungsschule nach dem jeweiligen Landesschulrecht anerkannt ist.

Urteil des BFH vom 11.06.1997
X R 144/95

ZAP EN-Nr. 767/97

 

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