Unwirksamer Kaufvertrag über Pflegedienst

Ein über eBay abgeschlossener Kaufvertrag über einen Pflegedienst, der auch die vorhandene Patientendatei und die Übernahme bestehender Behandlungsverträge umfasst, ist wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot unwirksam (§ 134 BGB). Die mit der Erfüllung eines derartigen

Vertrages zwangsläufig verbundene Weitergabe vertraulicher Patientendaten verstößt gegen das Recht des Einzelnen auf informationelle Selbstbestimmung, datenschutzrechtliche Vorschriften sowie gegen das standesrechtliche Verbot zum Verkauf von Patientenverträgen.

Urteil des LG Köln vom 02.04.2004
7 O 87/04
Pressemitteilung des LG Köln

 

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