Mit Prozessbevollmächtigter verheirateter Richter kann als befangen zurückgewiesen werden

Ist ein Richter der Ehegatte der Prozeßbevollmächtigten einer Partei eines Zivilprozesses, so ist die Ablehnung des Richters wegen Besorgnis der Befangenheit durch die andere Verfahrenspartei begründet.

LSG Rheinland-Pfalz vom 04.06.1998; Az.: L 3 B 33/98

 

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