Anfechtung eines gerichtlichen Vergleichs

Ein Vergleich mit einer umfassenden Abgeltungsklausel, nach der alle Ansprüche zwischen den Parteien erledigt sein sollen, ist nicht wegen Irrtums anfechtbar, wenn eine der Parteien bei Abschluss darüber irrte, dass noch weitere Verfahren zwischen den Vertragsschließenden schwebten. Ein derartiger Motivirrtum fällt auch nicht unter § 119 Abs. 2 BGB und ist daher unbeachtlich.

Urteil des OLG Hamm vom 15.04.1999
22 U 64/98

OLG Report Hamm 1999, 398

 

Urteil als PDF | Urteil versenden

 

Waren diese Informationen hilfreich?

 

Kommentare zu diesem Beitrag

Keine Kommentare zu diesem Beitrag vorhanden

 

Neuen Kommentar verfassen:

Name
E-Mail
Hinweis: Ihre E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht.
Ich möchte bei neuen Kommentaren benachrichtigt werden

Betreff
Kommentar
 

 

Rechtsanwalt-Regionalportale

Rechtsanwalt Mannheim, Rechtsanwalt Berlin, Rechtsanwalt München, Rechtsanwalt Köln, Rechtsanwalt Düsseldorf, Rechtsanwalt Stuttgart, Rechtsanwalt Nürnberg, Rechtsanwälte Essen, Rechtsanwälte Hamburg, Rechtsanwalt Dortmund, Rechtsanwälte Frankfurt am Main, Rechtsanwalt Saarbrücken, Rechtsanwalt Hannover, Rechtsanwalt Bremen, Rechtsanwälte Dresden, Rechtsanwälte Leipzig, Rechtsanwälte Potsdam, Rechtsanwälte Wien, Rechtsanwälte Tirol, Rechtsanwalt Steiermark, Rechtsanwälte Oberösterreich, Rechtsanwalt Kärnten, Rechtsanwalt Vorarlberg, Rechtsanwälte Salzburg, Rechtsanwälte Niederösterreich, Rechtsanwalt Burgenland, Rechtsanwalt Sauerland, Rechtsanwalt Hunsrück, Rechtsanwälte Allgäu, Rechtsanwälte Eifel, Rechtsanwalt Kraichgau, Rechtsanwälte Niederrhein, Rechtsanwalt Oberschwaben, Rechtsanwalt Rheinhessen, Rechtsanwälte Siegerland, Rechtsanwalt Taunus, Rechtsanwalt Münsterland, Rechtsanwalt Liechtenstein, Rechtsanwalt Schweiz, Rechtsanwälte Italien, Rechtsanwalt Luxemburg, Rechtsanwälte Frankreich, Rechtsanwälte Spanien, Rechtsanwälte Mallorca

Aktuelle Rechtstipps