Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung entschuldigt Fernbleiben eines Zeugen nicht

Kann ein vom Gericht geladener Zeuge zu einem anberaumten Termin nicht erscheinen, muss er sein Fernbleiben hinreichend entschuldigen. Anderenfalls kann gegen ihn ein Ordnungsgeld verhängt werden. Eine hinreichende Entschuldigung für das Ausbleiben im Termin liegt nicht vor, wenn ein ärztliches Attest lediglich eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt, da dadurch nicht zwingend ausgeschlossen ist, dass der Zeuge sowohl reise- als auch verhandlungsunfähig ist. Beschluss des OLG Saarbrücken vom 22.01.2007 5 W 8/07-4 OLGR Saarbrücken 2007, 464

 

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