Richterablehnung wegen befangenem Schöffen

Der vorsitzende Richter einer Kammer für Handelssachen kann in einem Zivilprozess wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden, wenn ein der Kammer angehörender ehrenamtlicher Handelsrichter der Geschäftsführer einer der Parteien ist und dem Berufsrichter dies bekannt ist.

Die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Richtern einer Kammer kann durch die unbewusste Solidarisierung des Richters mit der Partei, deren gesetzlicher Vertreter der Schöffe ist, negativ beeinflusst werden.

Urteil des OLG Karlsruhe vom 24.02.2006
14 W 3/06
OLGR Karlsruhe 2006, 532

 

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