Verwerfung einer Berufung wegen Verzögerung durch die Post

Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes darf ein Gericht die Berufung nicht einfach verwerfen, wenn die Berufungsbegründung infolge einer Verzögerung bei der Post zu spät beim Gericht ankommt. Der Bürger darf sich in der Regel auf die Einhaltung der normalen Postlaufzeit verlassen. Wenn er die Begründung der Berufung einen Tag vor Fristablauf abgeschickt hat, ist dies generell ausreichend.

Bundesverfassungsgericht; Az.: 1 BvR 762/99

 

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