Unzureichende Belehrung durch Polizeibeamten
Ein einer Straftat (hier Trunkenheitsfahrt) Beschuldigter ist vor seiner Vernehmung darauf hinzuweisen, dass es ihm nach dem GesetzBeschluss des LG Osnabrück vom 19.07.1999 ,5 Ns (82/99) ,DAR 1999, 517
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