Prüffähigkeit einer Abschlagsrechnung

Eine Abschlagsrechnung nach § 16 Nr. 1 Abs. 1 VOB/B ist prüffähig, wenn sie zumindest zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung im Rahmen eines Zivilprozesses und unter Berücksichtigung des Prozessvortrages des Auftragnehmers prüfbar ist. Für die Prüfbarkeit der Abrechnung kommt es auf das Verständnis eines Fachkundigen, z. B. des Architekten des Auftraggebers, an. Eine von diesem geprüfte Rechnung ist in der Regel als prüffähig anzusehen.

Urteil des OLG Bremen vom 09.07.2003 "br />1 U 72/02
OLGR Bremen 2003, 427

Urteil des OLG Bremen vom 09.07.2003

 

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