Anspruch auf Genehmigung der Untervermietung

Der Mieter kann von seinem Vermieter die Zustimmung zur Untervermietung verlangen, wenn er nach Abschluss des Vertrags ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung erlangt. Der Vermieter darf die Genehmigung nur verweigern, sofern ein wichtiger Grund in der Person des Untermieters gegeben

ist. Liegen die Voraussetzungen für eine Genehmigungserteilung vor, setzt der Anspruch des Wohnungsmieters auf Erteilung der Erlaubnis zur Untervermietung nicht voraus, dass er in der Wohnung seinen Lebensmittelpunkt hat. Wie häufig sich der Mieter in der Wohnung aufhält, ist danach unerheblich.

Urteil des BGH vom 23.11.2005
VIII ZR 4/05
BGHR 2006, 562
NZM 2006, 220

 

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