Räumungsvollstreckung gegen Untermieter nur mit gesondertem Titel

Gegen einen Untermieter kann die Räumungsvollstreckung nicht auf der Grundlage eines gegen den Hauptmieter ergangenen Räumungsurteils betrieben werden. Der Vermieter benötigt daher (auch) einen Titel gegenüber dem Untermieter. "br />
Beschluss des BGH vom 18.07.2003
lXa ZB 116/03
NJW Heft 39/2003, Seite XII
BGHR 2003, 1240

Beschluss des BGH vom 18.07.2003

 

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