Kündigung wegen unberechtigter Katzenhaltung nach Abmahnung möglich

Ist in einem Mietvertrag vereinbart, daß eine Tierhaltung des Mieters der schriftlichen Zustimmung des Vermieters bedarf, kann der Vermieter das Mietverhältnis kündigen, wenn der Mieter trotz Abmahnung die unerlaubte Tierhaltung (hier Katzenhaltung in einem Mehrfamilienhaus) fortsetzt.

Der Mieter entgegnete, daß das Verlangen des Vermieters, die Tierhaltung zu unterlassen, einen Rechtsmißbrauch darstellt. Hierfür bestanden in dem vom Landgericht Berlin zu entscheidenden Fall jedoch keine Anhaltspunkte.

Urteil des LG Berlin vom 13.07.1998

 

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