Hundehaltung trotz vertraglichen Verbots

Trotz des mietvertraglichen Verbots der Tierhaltung ist der Mieter einer Mehrfamilienhauswohnung berechtigt, einen kleinen Hund (Schulterhöhe 25 cm) zu halten, wenn alle Mietparteien des Hauses hiermit einverstanden sind.

Urteil des AG Hamburg-Bergedorf vom 01.04.2003

 

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