Hundehaltung durch Behinderte aus Gründen der Rücksichtnahme und Toleranz zulässig
Das Bayerische Oberste Landesgericht forderte in einer Entscheidung mehr Toleranz und Rücksichtnahme gegenüber behinderten Wohnungseigentümern bzw. deren behinderten Mietern. "br />Der Fall: Trotz eines bestandskräftigen Wohnungseigentümerbeschlusses, wonach in der Wohnanlage keine Hunde, Katzen und Hasen gehalten werden dürfen, schaffte sich eine schwercontergangeschädigte, alleinstehende und arbeitslose Frau einen Mischlingsdackel an. Der langjährige Streit zwischen der Eigentümergemeinschaft und der behinderten Frau wurde schließlich zu deren Gunsten entschieden.Das Gericht
Beschluss des BayObLG vom 25.10.2001, 2 Z BR 81/01, MDR 2002, 212
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